Gesetzliche Änderung der Maklerprovision
Maklerreform
Ab dem 23.12.2020 wird in Deutschland eine gesetzliche Verpflichtung eingeführt, die die Provision für den Immobilienberater und die Höhe der Vermittlungsprovision regelt. Wir haben hier für Sie einige Hintergrundinformationen zum neuen Maklerprovisionsgesetz zusammengestellt. Hier erfahren Sie, wer die Maklerprovision zahlt, wie hoch sie anteilig für die Vertragsparteien ist und warum es sich mehr denn je lohnt, Borchers Immobilien als Immobilienberater zu engagieren. Wir haben für Sie alle Fakten in Kurzform aufbereitet, wie z.B. die Abschaffung des Bestellerprinzips und auch Vorgaben zur textlichen Gestaltung des Maklervertrages.
Wer zahlt die Maklerprovision?
Künftig müssen Verkäufer 50% der Maklergebühren* zahlen. Es ist zweifellos interessant, den Verkauf einer Immobilie einem erfahrenen Immobilienmakler anzuvertrauen, der dank seines Kundenkreises und seines Fachwissens einen guten Verkaufspreis erzielen und die Immobilie schnell verkaufen kann. Voraussetzung für eine erfolgreiche Vermittlung ist die Zahlung von Maklergebühren, die bisher nur vom Käufer gezahlt wurden. Das ändert sich ab dem 23. Dezember 2020, wenn das neue “Gesetz über die Umlage von Maklergebühren bei der Vermittlung von Verträgen über den Erwerb von Wohnungen und Einfamilienhäusern” (BGB, § 656) in Kraft tritt. Die Folge: Käufer müssen nur noch maximal 50% der Maklergebühren zahlen. So findet nach dem Willen des Gesetzgebers eine gerechtere Aufteilung der Kosten zwischen Verkäufer und Käufer statt, da beide Parteien von der Realisierung eines Maklers profitieren. Darüber hinaus sollen Immobilienkäufer durch geringere Kaufnebenkosten finanziell entlastet werden. Der Makler wird von einer der beiden Parteien beauftragt. Der Nachweis der Inbetriebnahme ist ein Dokument in Textform (z. B. eine E-Mail)
*Das neue Gesetz gilt nur für Privatpersonen. Beim Kauf von Immobilien im gewerblichen Bereich muss die Aufteilung der Maklergebühren individuell vereinbart werden.
Wie hoch ist die Provision des Maklers?
Für die Höhe der Maklerprovision gibt es keinen deutschlandweiten Standard. Mit der neuen gesetzlichen Regelung wird die Provision künftig zu gleichen Teilen zwischen Käufer und Verkäufer aufgeteilt. In der Anwendung beträgt die Provision in der Regel zwischen 3 und 7 % des Verkaufspreises. Dies gilt sowohl für Einfamilienhäuser als auch für Eigentumswohnungen. Die Regelung gilt nicht für Mehrfamilienhäuser, Gewerbeobjekte und unbebaute Grundstücke. Bei diesen Objekten kann der Käufer immer vereinbaren, die Provision allein oder überwiegend zu zahlen.
Ihr 50% Provisionsanteil ist bei uns zu 100% gut angelegt.
Dank der fairen Verteilung der Maklerprovision können Sie sicher sein, neutral und professionell beraten zu werden. Beide Vertragsparteien - Verkäufer und Käufer - profitieren von der im neuen Maklerprovisionsgesetz vorgesehenen Kostenteilung. Wir von Borchers Immobilien garantieren einen starken und individuellen Auftritt Ihrer Marke. Wenn Sie mehr über das Team von Borchers Immobilien wissen möchten und mehr über unsere Philosophie und Werte erfahren wollen, werfen Sie einen Blick in unsere neue Imagebroschüre. Alles, was Sie über die Änderung der Maklergebühren wissen müssen, haben wir hier übersichtlich zusammengefasst.